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Geschichte und Wappen

Aus früheren Jahrhunderten bis zur Gegenwart

Gemeinde Sins Sins wird urkundlich erstmals im Jahre 1236 erwähnt. Der Gemeindename lautete früher Meienberg (gleichnamige Ortschaft Meienberg) und wurde per 1. Oktober 1941 auf Sins abgeändert. Bis zur Eroberung durch die Eidgenossen im Jahre 1415 stand der Aargau unter österreichischer Herrschaft, wobei das Fürstengeschlecht der Habsburger lange Zeit die Vormachtstellung inne hatte. So erbauten die Grafen von Habsburg in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts das Städtchen Meienberg als vorgelagertes Schutzwehr. Das Städtchen Meienberg hatte zwar stets bäuerlichen Charakter, war ohne eigentliche Stadtverwaltung, besass hingegen das Marktrecht sowie ausgedehnte Weid- und Holzrechte.

Im Zuge der Schlacht von Sempach (1386) wurde das Städtchen von den Eidgenossen gebrandschatzt und hat sich seither als solches nicht mehr davon erholt, weil ihm dazu die wirtschaftliche Kraft fehlte. Die im Jahre 1997 gegründete Stiftung «Städtchen Meienberg» bemüht sich darum, an die Bedeutung von Meienberg zu erinnern, das dortige Amtshaus zu sanieren und wieder benützbar zu machen. Die 1250 erstmals genannten Gessler von Wiggwil (Beinwil/Freiamt), Vögte über das Klostergut Muri in Wiggwil, traten damals fest in die Dienste der Habsburger. Aus dieser Zeit (1359) stammt das noch heute erhaltene Amtshaus in Meienberg.

Zu erwähnen sind auch die Freiherren von Reussegg, deren Herrschaft die Twinge Reussegg und Sins mit gleichnamigen Dörfern umfasste. Sie bildeten das einzige Geschlecht des Hochadels im oberen Freiamt. Die Herrschaft dauerte bis ca. 1400. Ihre Burg Reussegg war bald einmal nicht mehr bewohnbar und zerfiel allmählich ganz. Die Steine wurden von den Bauern abgeführt und heute ist nur noch ein ganz kleiner Hügel zu sehen.

Mit der Eroberung des Aargaus durch die Eidgenossenschaft im Jahre 1415 kamen die Freien Ämter (später nur noch Freiamt genannt) unter die Verwaltung der sechs, später acht, alten Orte und wurden als eigentliches Untertanenland behandelt. Das Gebiet wurde in zwei Vogteien geteilt, die aus 13 Ämtern bestanden. Sins gehörte zum Amt Meienberg, das die Gemeinden Meienberg, Mühlau (ohne Schoren), Auw, Beinwil, Abtwil, Oberrüti und Dietwil umfasste. Der abwechslungsweise von den alten Orten auf 2 Jahre gewählte Landvogt war gewöhnlich nur im Frühling und Herbst in Meienberg. Der Auftritt des Landvogtes in Meienberg gestaltete sich anfänglich jeweils zu einem feierlichen Ereignis. In der Zwischenzeit besorgte ein ständiger Landschreiber in Bremgarten für den Landvogt die laufenden Geschäfte.

Städtli MeienbergIm Übrigen bildete jedes Amt eine Gerichtseinheit, an deren Spitze ein Amtsuntervogt stand. Als obrigkeitlicher Beamter hatte er u. a. auch die Abgaben einzusammeln und dem Landvogt abzuliefern. 383 Jahre lang, d. h. bis 1798, wurde das Freiämtervolk von den freien Eidgenossen unter der Vogtei gehalten. Bereits im 16. Jahrhundert waren Ansätze festzustellen, wonach auch den Gemeinden selbständige Befugnisse eingeräumt wurden. An der Spitze der Gemeinden standen die Fürsprecher, Richter oder einfach «Viere» genannt. Sie wurden von der versammelten Gemeinde gewählt und bildeten eine Art Gemeinderat. Dazu gehörte auch der Weibel, der in der Regel auch Förster war. Jede Gemeinde hatte zudem einen bis zwei «Meier», denen die Aufgabe zukam, die Wege, Stege, Brücken und Weiden usw. zu besichtigen und in Ordnung zu halten. Ferner hatten sie darüber zu wachen, dass die Dorfordnungen eingehalten wurden. Fehlbare wurden dem Untervogt oder Ammann angezeigt und es wurden Bussen eingezogen.

Mit Ausnahme weniger Güter musste vom ganzen Ertrag des angebauten Landes der zehnte Teil (sog. Zehnten) abgeliefert werden. Nebst dem Zehnten bestanden noch die Grund- und Bodenzinse, bestehend aus einem alljährlich wiederkehrenden Betrag in Naturalabgaben oder Geld. Erst ein Gesetz (1804) brachte den Bauern die Möglichkeit, sich durch Loskauf von diesen jahrhunderte alten Lasten zu befreien.

Im Militärwesen hatten die regierenden Orte im ganzen Gebiet der Freien Ämter das Mannschaftsrecht. Jedes Jahr mussten die 16-jährigen in den Kriegsrodel eingetragen werden und gehörten damit bis zum 61. Altersjahr zur dienstpflichtigen Mannschaft.

Mit dem Zusammenbruch der alten Eidgenossenschaft im Jahre 1798 und der Gründung des Kantons Aargau im Jahre 1803 als selbständiger Staat und Mitglied des Bundes wurden auch für die Gemeinden neue Verhältnisse geschaffen. In der Übergangszeit der Helvetik (1799) wurden für kurze Zeit alle aargauischen Stadt- und Landgemeinden zu gleichartigen Municipalgemeinden umfunktioniert, d. h. die Municipalgemeinde war nicht mehr eine Bürgergemeinde, sondern eine Einwohnergemeinde. Dann wurden auch die bisherigen 13 Ämter in den Freien Ämtern endgültig abgeschafft.

Die Mediationsverfassung von 1803 löste die Municipalgemeinden der Helvetik wieder ab und stellte die Bürgergemeinde als allgemeine Gemeinde wieder her. Den Einwohnern, die nicht Bürger des Wohnortes waren, wurde weitgehend die Möglichkeit geboten, sich ins Bürgerrecht einzukaufen. Auch das aarg. Gemeinde-Organisationsgesetz von 1841 kannte nur die Bürgergemeinde. Als Folge der Entwicklung von Handel und Verkehr nahm die Zahl der blossen «Einsassen» (Nichtbürger) in den Gemeinden wieder stark zu, was zur Einsicht führte, es müsse auch den Einsassen eine gewisse Mitwirkung in Gemeindeangelegenheiten zugestanden werden. So hat das Gesetz von 1841 eine neue Organisation der Gemeinden gebracht, bestehend aus Einwohner- und Ortsbürgergemeinde und es wurde in diesem Gesetz festgelegt, welche Rechte und Pflichten den nach der im selben Jahr revidierten Staatsverfassung stimmfähigen Einwohnern der ganzen Gemeinde und welche Rechte und Pflichten bloss den Ortsbürgern zukommen. So ist es eigentlich bis auf den heutigen Tag geblieben, abgesehen von wenigen Änderungen und Ergänzungen, die das neue Gesetz über die Einwohnergemeinden und dasjenige über die Ortsbürgergemeinden, beide vom 19. Dezember 1978, mit sich gebracht haben.

Sage vom Amtsmuni von Meienberg

Das kleine Städtchen Meienberg hatte neben dem Marktrecht noch andere Vorrechte, die eifersüchtig gehütet wurden. So durften die Meienberger Stadtbürger für das ganze Habsburger Amt einen Amtsmuni halten. Das dunkelbraune Prachtstier hatte freies Weiderecht in den Nachbargemeinden Auw, Alikon, Aettenschwil, Fenkrieden, Abtwil und Sins. Der Muni konnte sich frei bewegen. Niemand durfte ihn mit Geissel oder Stock vertreiben, selbst wenn das Vieh im Hausgarten Unheil anrichtete.

Den Dorfleuten von Abtwil war der Meienberger Amtsmuni schon längst verhasst. In aller Heimlichkeit beschlossen sie, das Tier zu beseitigen. Und so lag eines schönen Morgens der mächtige Stier leblos am Waldweg im Grossmoos. Er war durch Hacken, Messer und Beile furchtbar zugerichtet worden. Bald aber munkelte man, dass es am Weg zum Kreuzhügel und zum Tötschenwäldchen gar nicht mehr geheuer sei. Die Übeltäter am Amtsmuni müssten dort nach einem unverhofften Tod des Nachts umgehen. Es gab Wanderer, die erzählen, sie hätten einen eigenartigen Umzug gesehen: Voraus schreite ein Mädchen, das mit Salz den Muni lockte, und hinter dem Tier folgten zwölf Abtwiler Bauern mit blutigen Mordgeräten. Alle sangen in einem höllischen Chor das Mordlied:“ Juchhe! Muni - Hung! D’Ohre ab - d’Auge us und es Loch im Buuch!“
Nach Jahren verschwand der Zug, und nur noch uralte Leute wissen um den nächtlichen Spuk. https://www.webmuseum.ch/Sins.cfm

Gefecht von Sins / 20. Juli 1712

Vorgeschichte

Im Zuge der Eroberung von Wil SG und der Vertreibung des Abts von St. Gallen gelangen die Berner und Zürcher Truppen ins Freiamt. Die Berner besetzen Mellingen und Bremgarten (27.-29. Juni) und beziehen mit ca. 100 Mann Stellungen in Sins (1. Juli). Die Brücke von Sins (Brückenkopf Ost) wird von 150 Zugern gesichert. Die Berner verstärken die Besatzung in Sins auf 1'000 Mann mit 2 Kanonen (15./16. Juli). Zug bietet seine Truppen auf (15. Juni).

Vorbereitungen

Die Innerschweizer unter der Führung von Landhauptmann Ritter Jakob Ackermann, Ordenträger der Französischen Krone (Ob und Nid dem Wald, 600 Mann), sowie Oberst Reding, Schwyz, mit 1'000 Mann treffen sich am 16. Juli in St. Wolfgang, wo Kriegsrat gehalten wird. Nicht über die Brücke Sins soll angegriffen werden, sondern eine Umfassung über Dietwil-Oberrüti kommt zum Zug. Am Nachmittag des 19. Juli bricht der Heerhaufen in Richtung Brücke Gisikon auf. Diese wird um 19.00 Uhr passiert. Landammann Zurlauben aus Zug, ein Bruder des Abts von Muri, führt die vordersten Aufklärgruppen an. In der Dämmerung kommen die Innerschweizer, unter ihnen auch viele Freiämter, bis vor Sins.

Der entscheidende Tag

Am Morgen des 20. Juli erreichen ca. 5'000 Innerschweizer unerkannt den Brückenkopf West der Sinser Brücke und queren den Etter sowie einfache Befestigungen. Bald schon flüchten die Berner, teils der Reuss entlang nach Mühlau, teils zurück hinter die Umfassungsmauern der Wehrkirche von Sins. Die Zuger, Unterwaldner und Schwyzer Heerhaufen dringen von Süden aber auch von Norden her zur Kirche vor. Landhauptmann Ackermann wird durch eine Kugel am Arm verletzt, Major Müller aus Zug tödlich getroffen, genau so wie Landhauptmann Reding von Schwyz. Die Kirche mit Beinhaus und Pfarrhaus wird von den Bernern wie eine Festung verteidigt. Die umlaufende Mauer schützt sie vor den anstürmenden Innerschweizern. Mit ihren modernen Gewehren töten und verletzen die 600 Berner viele der Angreifer. Doch die Innerschweizer sprengen das Mauertor und dringen bis zur Kirche vor. Viele Verteidiger verschanzen sich in der Kirche; auch der Kirchenraum wird schliesslich zum Kampfplatz. Einige Berner flüchten in den Kirchturm, werden mit Feuer ausgeräuchert und stürzen sich hinunter. Wer den Sturz überlebt, wird nachträglich getötet. Doch die Berner wehren sich mit aller Kraft; es bleibt ihnen nur die Flucht. Nach dem Gefecht zählt man im Kirchenbezirk etwa 100 tote sowie 100 gefangene Berner und 400 tote Innerschweizer. Dazu die Verletzten und Versehrten.

Danach

Die Berner verliessen das Obere Freiamt und bezogen ihr neues Lager im Raum Villmergen. Auf dem Langelenfeld (Villmergen-Dintikon-Hendschiken) kam es schliesslich fünf Tage später, am 25. Juli 1712, zur Entscheidungsschlacht: Etwa 10'000-13'000 Innerschweizer unterlagen ca. 8'000 Bernern. Der 2. Villmergerkrieg war zu Ende. Am 11. August unterzeichneten die Beteiligten in Aarau den 4. Landfrieden. Die Vorherrschaft der katholischen Innerschweiz über die reformierten Zürcher und Berner war gebrochen.

Die Votivtafel des Jakob Ackermann: Gefecht von Sins

Eine wahrheitsgetreue Darstellung aus dem Jahr 1713

Die 1713 für die Loreto-Kapelle auf Ännerberg (Buochs NW) gestiftete, von Johann Franz Strickler gemalte Votivtafel zeigt die Kriegssituation ganz ungeschminkt:

Am Gefecht nehmen Truppen aus Schwyz, Unterwalden und Zug teil. Im Zentrum stehen ihre Befehlshaber, Landeshauptmann Reding bei den Schwyzern (links im Bild), Landes-hauptmann Jakob Ackermann bei den Unterwaldnern, Stifter der Tafel, (Bildmitte) sowie Major Müller und Oberstleutnant Muos bei den Zuger Truppen (rechts).

Freiwillige verstärken die Kriegsmannschaft (rechts, Mitte). Sie folgen dem Geistlichen mit Prozessionsfahne, dem Mönch mit Kreuz und einer militärischen Freifahne in Rot und Weiss.

Hellebarde und Morgenstern dominieren in der Bewaffnung der Schwyzer Truppen. Die Berner, mit modernen Gewehren wohlbewaffnet, verschanzen sich hinter der Kirchhofmauer der Wehrkirche Sins und schliesslich in dieser selbst, wo sie den Heranstürmenden lange Widerstand leisten.

Im Hintergrund flieht die bernische Brückenwacht vor der Verfolgung durch Ländertruppen reussabwärts.

Die Freien Ämter

Die Teilung der Landvogtei Freie Ämter 1712

in die Oberen Freien Ämter mit vier grossen Ämtern unter den Acht Alten Orten Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden (OW/NW), Glarus und Zug sowie die Unteren Freien Ämter mit neun kleinen Ämtern unter den drei Orten Zürich, Bern und Glarus.

Karte: Anne-Marie Dubler (Entwurf), Andreas Brodbeck, Bern (Ausführung)

Sins_Zweiter_Villmergerkrieg  [PDF, 205 KB]

Gerechtigkeiten

Kapelle FenkriedenNoch heute gibt es in Sins die Dorfgerechtigkeiten und Gerechtigkeiten. Solche bestehen in den Ortschaften Sins, Reussegg, Meienberg, Alikon, Aettenschwil und Fenkrieden. Es handelt sich dabei um Nutzungskorporationen. Die Dorfgerechtigkeit hat ihren Ursprung in den Zeiten der alten Dorf-, Markt- und Weidgenossenschaften. Die Gerechtigkeiten gelten heute als wohl erworbene Privatrechte, d. h. sie kommen bestimmten Personen zu eigenem und selbständigem Rechte zu. Von der gesamten Waldfläche der Gemeinde (356 ha) sind 93 ha im Besitze der Gerechtigkeiten. Nebst der Waldnutzung gehören den Gerechtigkeiten auch verschiedene Strassen, die sie unterhalten. Die Gerechtigkeiten von Meienberg, Alikon, Aettenschwil und Fenkrieden unterhalten zudem je ihre Dorfkapelle.

Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft

Bis zur Ansiedlung des ersten Industrieunternehmens, der Lonza AG (1941), wies die Gemeinde überwiegend bäuerlichen Charakter auf. Fünfzehn Jahre später ging aus der Lonza die Tochterfirma Airex AG (heute Alcan Airex AG) hervor. Im Jahre 1983 wurde die Produktion der Lonza von der Firma EVC (Switzerland) AG (heute INEOS Compounds Switzerland AG) übernommen. Im Jahre 1973 eröffnete im Bodenfeld die Bossard + Staerkle AG (heute SPAETER AG Sins) aus Zug ihren Zweigbetrieb (Eisenbiegerei, Stahlservice). Immerhin bestehen heute noch 76 Landwirtschaftsbetriebe. Nebst Viehzucht und Ackerbau wird auch Obstbau betrieben. Das Klein- und Mittelgewerbe ist ebenfalls zahlreich vertreten und im Gewerbeverein Sins und Umgebung organisiert.

Die Brücken über die Reuss

Neue ReussbrückeSins ist seit jeher ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Am Einhornplatz verzweigen sich die Strassen Richtung Bremgarten / Zürich, Richtung Muri / Aarau und Richtung Zug / Luzern. Die Reussbrücke erschliesst den schnellen Zugang in den Kanton Zug und auf die Autobahnanschlüsse in Cham und Rotkreuz, um von dort aus innert kurzer Zeit alle unsere Landesteile erreichen zu können. Heute führen zwei Brücken über die Reuss: Die alte Holzbrücke, die dem Wanderer und Velofahrer dient und auf der jährlich der Brückenmarkt abgehalten wird, sowie die neue Brücke aus Beton, die dem motorisierten Verkehr dient.

Brückengeschichte

Tote Pilger fördern den Brückenbau

In der Nähe der heutigen Brücken bestanden vier Reussfähren zwischen Meisterswil und Mühlau. 1627 kam es zu einem tragischen Unglück. Wallfahrer, die nach Einsiedeln wollten, überluden die Fähre, so dass sie schliesslich kenterte. 40 Pilger ertranken in den Fluten der Reuss. Nach diesem Unglück kam erstmals der Bau einer Brücke zur Sprache. Luzern stellte sich aber gegen das Projekt von 1640. Es sah seine Zolleinnahmen in Gisikon gefährdet und fürchtete einen grösseren Einfluss von Zug im gemeinsamen Untertanengebiet der Freien Ämter.

Die alte Holzbrücke

HolzbrückeWer sich in Zug gegen den Brückenbau äusserte, dem wurde, so beschloss der Rat von Zug, das Bürgerrecht entzogen. Die Brücke war nämlich wirtschaftlich interessant. Dadurch wurde Freiämter Getreide fortan in Zug am Markt feilgeboten, und nicht mehr, wie bis anhin, in Luzern. Die Brücke wurde gegen den Widerstand Luzerns gebaut. 1641 war sie nach 16-monatiger Bauzeit fertig. Sie war die einzige Brücke zwischen Gisikon und Bremgarten und deshalb auch von strategischer Bedeutung. Für die Restaurierung und den teilweisen Neubau im Jahre 1811 mussten die Hünenberger Eichenstämme, Sand und Kies liefern, dafür wurde ihnen der Zoll zur Hälfte erlassen. Das heute noch sichtbare Holzbogensystem mit einer Spannweite von 15 Metern stammt aus dieser Zeit.

Nutzlose Zerstörung

Im Sonderbundskrieg (1847) wurde die Reussbrücke zur Hälfte zerstört, um Generals Dufours Vormarsch zu verzögern. Das Zollhaus wurde arg in Mitleidenschaft gezogen. Geholfen hat die Zerstörung nichts. Keine zwei Wochen später unterschrieb Zug die Kapitulation. Der Krieg war verloren und die Brücke zerstört. Eine Notbrücke wurde erstellt, bis 1852 der Ostteil wieder aufgebaut wurde. Deshalb besteht die Brücke aus zwei verschiedenen Teilen. Jeweils im Mai fand auf der Brücke der «Maitlimarkt» statt, eine bunte Kilbi, zum letzten Male im Jahre 1860. Seit 1996, nach erfolgter Eröffnung der neuen Reussbrücke, wurde die Markttradition mit dem sogenannten «Brückenmarkt», der jährlich stattfindet, wieder aufgenommen.

Kontrolle und Zoll

Ab 1842 ist ein regelmässiger Zollbezug an der Reussbrücke belegt. Der Zöllner wurde vom Stadtrat Zug gewählt. Von 1803 bis 1848, als die Binnenzölle generell abgeschafft wurden, gingen die Zolleinnahmen an den Kanton. Die Brücke war mit einem Gittertor versehen, damit keine Schmuggler durchkommen konnten. Der Zöllner konnte so auch Landstreicher, Bettler, Vaganten und dergleichen, wie es in einem Übereinkommen von 1812 heisst, zurückweisen. Torschluss war im Sommer um neun, im Winter um sieben Uhr. Das Zollhaus südlich der Brücke wurde 1835 errichtet und steht am Ort eines Vorgängerbaus von 1718. Beim Einfall der Franzosen (1799) wurde es geplündert und verwüstet. 1938 bis 1943 diente das Zollhaus auch als erstes Büro der Raiffeisenbank Hünenberg.

Eine neue Brücke

Im Laufe der Zeit wurde die alte Reussbrücke zu einem Flaschenhals für den stetig zunehmenden Verkehr. Früh wurde der Ruf nach einer neuen Brücke und der Eliminierung des SBB-Barrierenüberganges laut. Jahrzehntelang dauerte es, bis dieses Ziel erreicht war. Anfänglich wurde die Notwendigkeit in Frage gestellt, schliesslich gab es langwierige Diskussionen über die Linienführung und dann, als endlich ein Projekt vorlag, musste für vereinzelte Fragen noch ein Bundesgerichtsentscheid erwirkt werden. Am 3. Dezember 1993 fand schliesslich der Spatenstich statt. Nach rund 3-jähriger Bauzeit konnte die neue Reussbrücke im September 1996 an einem mehrtägigen Fest ihrer Zweckbestimmung übergeben werden.

Wappen

Der Dorfname Sins

Der Name Sins wird vom althochdeutschen «Sind» abgeleitet, was Weg, Gang, Fahrt, Steg bedeutet. In Sins ist damit der Weg oder Steg über die Reuss gemeint. Der Ort Sins wird 1230 erstmals urkundlich erwähnt, Alikon jedoch bereits 893 und Aettenschwil 1179. Der Gemeindename wurde im Jahre 1941 von Meienberg auf Sins geändert.

Wappen Sins.jpgDas Gemeindewappen

Blasonierung

Der Beschrieb dieses Wappens lautet: "In Weiss auf grünem Dreiberg drei rote, gelb bebutzte Rosen mit grünen Kelchblättern, Stängeln und Blättern." Das Ganze stellt offenbar einen «Meien» dar, um den Namen der Gemeinde zu symbolisieren. Es handelt sich um ein so genanntes «sprechendes» Wappen, das den früheren Gemeindenamen Meienberg zum Ausdruck bringt.

Gemeindefarben

Weiss-Rot

Herkunft und Deutung des Wappens

Die Gesamtgemeinde Meienberg wurde 1941 in Sins umbenannt. Als Grundlage für das redende Wappen diente das Meienberger Amtsbanner, welches der Mannschaft kurz vor dem Kappelerkrieg 1531 verliehen worden war. Dieses wurde wie folgt beschrieben: "[…] Namlich ein wyss veld und in demselben ein grünberg mit dreienbergen und uff den selbenbergen ein grünen Meyen, derglichen […]". Warum der Meien damals als nicht näher definierter Baum dargestellt wurde, ist ungeklärt. Diese alte Wappenform finden wir auf unzähligen Marchsteinen des 17. und 18. Jahrhunderts, in den Gemeindesiegeln bis 1820 und auf einer Schützenfahne gar noch 1854. Im Siegel von 1821 vollzog sich eine bemerkenswerte Wende, indem der Baum durch drei Blumen ersetzt wurde, welche einen Meien (Blumenstrauss) als sinnreiches Symbol für den Ortsnamen darstellen. Mitte des 20. Jahrhunderts tauchte der Dreiberg schwebend und in roter Tinktur auf, was 1961 im Dialog mit der Wappenkommission bereinigt wurde und zur heute noch gültigen Wappenform führte.

Das LogoLogo Sins

Das Logo der Gemeinde Sins zeigt ein rot dominiertes Viereck, das weniger amtlich erscheint und eine klar gefasste Form aufweist. Es kann in verschiedenen Farben verwendet werden und ist überall dort in rot gehalten, wo es sich um Drucksachen und Präsentationen der politischen Gemeinde handelt.

Im Logo bildet das Wort Sins die Basis. Es ist mit Kleinbuchstaben geschrieben. Die gewählte Schrift ist modern und gleichzeitig zeitlos. Entwickelt hat sie der Schweizer Adrian Frutiger, der zu den wichtigsten Schrift-Designern der Nachkriegszeit gehört und bekannt ist für sein vollendetes handwerkliches Können. Diese Schrift ist auch die Hausschrift der Gemeinde.

Zusätzlich zum Logo entwarf der Gestalter die freie form des Sinser-S als grafisches Element. Das S erinnert an Wasser, an die Reuss, an einen Weg, an Bewegung oder ganz einfach an den Ortsnamen Sins. Platziert ist es auf der unteren Hälfte des Briefpapiers, auf den Titelseiten von Broschüren und auf den drei Tafeln an den Ortseingängen.

Das Logo ist Teil der Marketingmassnahmen, um die "Marke Sins" zu entwickeln. Es bündelt die öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten und bringt diese besser zur Geltung. Es vermittelt die Botschaft: Sins ist auf dem Weg, ist unterwegs, entwickelt sich.

Siegel Sins.jpgDas Siegel

Das Ovalsiegel von 1872 ziert ein bekränztes, von Freiheitshut überhöhtes Wappenschild. Darin werden in Weiss auf grünem Dreiberg drei Blumen abgebildet. Das Wappenschild ist umgeben mit dem Schriftzug: GEMEINDERATH * MEYENBERG.

Die Fahne und die Flaggen

 

Fahne Sins.jpg

Flaggen Sins.gif