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Gemeindeversammlung

Die Einwohnergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt (Rechnungs-Gemeindeversammlung im Mai/Juni und die Budget-Gemeindeversammlung im November).

Die wichtigsten Aufgaben der Gemeindeversammlung sind:

  • Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
  • Erlass von Reglementen

Versammlungsdaten: 

Rechnungs-Gemeindeversammlung: 5. Juni 2024
Budget-Gemeindeversammlung: 27. November 2024

Gemeindeversammlung vom 22. November 2023

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2023 werden gemäss § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes veröffentlicht. An der Einwohnergemeindeversammlung haben von den 2'835 Stimmberechtigten deren 117 teilgenommen. Das Beschlussquorum lag bei 567 Stimmen. Sämtliche Beschlüsse sind gemäss den Anträgen des Gemeinderats positiv gefasst worden.

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023
  2. Genehmigung des neuen Personalreglements mit Kompetenzerteilung für Stellenplan
  3. Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs für die Feuerwehr Sins-Abtwil: Krediterteilung von CHF 125'000.00
  4. Regionale Jugendarbeit: Krediterteilung für dreijähriges Pilotprojekt
  5. Sauberwasserleitung Sonnhalde-Langweid: Krediterteilung von CHF 490'000.00
  6. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2024 mit einem Steuerfuss von 98 %

Alle Beschlüsse erreichten das Beschlussquorum nicht und unterliegen dem fakultativen Referendum. Für die Einreichung eines allfälligen Referendumsbegehrens können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich Formulare bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste ebenfalls bei der Gemeinde zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Das Referendum und damit das Begehren um Urnenabstimmung gelten als zustande gekommen, wenn dies von 1/10 der Stimmberechtigten innert 30 Tagen schriftlich verlangt wird. Die Referendumsfrist läuft am Mittwoch, 3. Januar 2024, ab.

 

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindekanzlei