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Steuern 2019: Verfallsanzeigen

Haben Sie Ihre Steuern schon bezahlt?

Demnächst werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2019 verschickt. Es handelt sich dabei nicht um eine Mahnung, sondern um eine Erinnerung an die baldige Fälligkeit der noch offenen Steuern 2019 am 31. Oktober 2019. Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum muss auf den Ausständen ein Verzugszins von 5.1 % erhoben werden. Verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2019 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine.

Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen des aktuellen Jahres entsprechen, kann mit dem Steueramt Sins und Abtwil (041 789 70 30) Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und ausreichend begründeten Abweichungen kann eine Anpassung der Rechnung verlangt werden. Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Vergütungszins für Überzahlungen beträgt derzeit 0.1 %.

Der Gemeinderat dankt für die pünktliche Überweisung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuern fristgerecht zu bezahlen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Finanzen auf (041 789 70 20).