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Jugendschutz: Ergebnis der Alkohol- und Tabaktestkäufe

Im Verlauf der vergangenen Wochen wurden die vorab angekündigten Alkohol- und Tabaktestkäufe in der Gemeinde Sins durchgeführt.

Von allen geprüften Verkaufsstellen haben sich 94,5 Prozent gesetzeskonform verhalten und die verlangten alkoholischen Getränke oder den Tabak nicht verkauft. Hingegen hat sich trotz Ankündigung ein Betrieb nicht an die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen gehalten. Diese besagen nämlich, dass der Verkauf von Spirituosen, Alcopops und Aperitifen an unter 18-Jährige untersagt ist. Bier und Wein sowie andere gegorene Getränke als auch Tabak dürfen nicht an unter 16-Jährige verkauft werden. Die wirksamste Massnahme zur Verhinderung illegaler Verkäufe ist die konsequente Kontrolle eines amtlichen Ausweises. Die Geschäftsleitung hat dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen vom Verkaufspersonal eingehalten werden. Zum Schutz der Jugend wird die Gemeinde den Betrieb, welcher den Test nicht bestanden hat, nochmals testen.