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Entwicklungsrichtplan Arbeitszone

Der Gemeinderat hat nach erfolgter Mitwirkung und kantonaler Stellungnahme den Entwicklungsrichtplan Arbeitszone am 23. Februar 2026 verabschiedet. Der Entwicklungsrichtplan ist behördenverbindlich und ist für die Beurteilung von Planungen und Bauvorhaben beizuziehen. Er dient zur Orientierung über bestehende Verhältnisse. Richtpläne und Konzepte zeigen die erwünschte räumliche Entwicklung auf. Sie enthalten Feststellungen zu einzelnen Sachbereichen wie Siedlung, Verkehr, Landschaft, Energie usw.