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Entwicklungsrichtplan Dorf

Der Gemeinderat hat nach erfolgter Mitwirkung und kantonaler Stellungnahme den Entwicklungsrichtplan Dorf am 15. Dezember 2025 verabschiedet. Der Entwicklungsrichtplan ist behördenverbindlich und ist für die Beurteilung von Planungen und Bauvorhaben beizuziehen. Er dient zur Orientierung über bestehende Verhältnisse. Richtpläne und Konzepte zeigen die erwünschte räumliche Entwicklung auf. Sie enthalten Feststellungen zu einzelnen Sachbereichen wie Siedlung, Verkehr, Landschaft, Energie usw.