Grundstückgewinn
Gewinne aus der Veräusserung von in der Gemeinde Sins gelegenen Grundstücken oder Anteilen an solchen unterliegen der Grundstückgewinnsteuer.
Diese wird auf dem Veräusserungserlös erhoben, wobei die so genannten Anlagekosten (Kaufpreis und Investitionen oder mittels Pauschale) vom Veräusserungserlös abgezogen werden können. Der Steuerbetrag wird anhand des steuerbaren Grundstückgewinnes mittels besitzdauerabhängigem Satz berechnet.