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Vormundschaftswesen

Am 1. Januar 2013 trat das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dieses ersetzt das bisherige Vormundschaftsrecht. Wichtige Anliegen der Revision sind die Erhöhung des Selbstbestimmungsrechts mit den Instrumenten des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung sowie der Einbezug nahestehender Personen im Erwachsenenschutzrecht.

Im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes verpflichtet das revidierte Recht alle Kantone zur Schaffung professioneller und interdisziplinär zusammengesetzter Behörden. Der Kanton Aargau hat diese Aufgabe den dafür neu geschaffenen familiengerichtlichen Abteilungen an den Bezirksgerichten, den sogenannten Familiengerichten, übertragen. Der Regierungsrat hat die nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes bestimmt. Am 1. Januar 2013 haben die familiengerichtlichen Abteilungen an den aargauischen Bezirksgerichten ihre Arbeit bereits aufgenommen. Der Kontakt zum Familiengericht Muri läuft über die 056 675 85 55.

Zuständige Abteilung