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Mietwesen: Auskünfte

Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG (SAR 122.200) verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Einwohnerkontrollen haben die Pflicht, Voraussetzungen zu schaffen, die so gemeldeten Daten entgegen nehmen zu können. Diese sogenannte Drittmeldepflicht besteht schweizweit in zwölf Kantonen. Neben dem Kanton Aargau sind dies die Kantone BL, BS, GE, GL, GR, LU, NE, TG, TI, VD und ZH.

Bei mietrechtlichen Fragen ist immer das Bezirksgericht am Ort der Liegenschaft für Fragen zuständig. Für Sins ist dies: Bezirksgericht Muri

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuständige Abteilung