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Gemeinderat

Der Gemeinderat als Exekutive ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht aus 5, 7, oder 9 Mitgliedern (in Sins: 5 Mitglieder). Den Vorsitz der wöchentlichen Sitzungen führt der Gemeindeammann, bei seiner Abwesenheit der Vizeammann. Der Gemeinderat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzwahlverfahren gewählt. Die Gemeinderatssitzungen finden jeweils am Montag statt.

Die wichtigsten Aufgaben des Gemeinderates:

  • Vorbereitung und Antragstellung sowie Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung
  • Aufsicht über Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde
  • Sorge für öffentliche Ruhe und Ordnung
  • Anstellung des Gemeindepersonals
  • Aussprechen von Strafbefehlen
  • Erteilung von Baubewilligungen für private Bauvorhaben
  • Arbeitsvergaben für öffentliche Aufträge
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer

Zusammensetzung des Gemeinderates:
Gemeinderat Sins

Zuständige Abteilung