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Pass

Pass 10

Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) zu beantragen www.schweizerpass.ch oder 062 835 19 28.

Bei der persönlichen Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden).

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen unter umfassender Beistandschaft sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Beistand) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss (die bei der Beantragung erhaltene Einwilligungserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden). Zukünftige Eheleute können max. 60 Arbeitstage vor der Trauung einen Ausweis mit den nach der Trauung gültigen Personendaten beantragen (Zivilstandsamtliche Bestätigung muss vorliegen).

Bei der persönlichen Vorsprache wird die Identität geprüft und die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen biometrischen Daten erfasst (Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Unterschrift).

Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Passamt zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard, VISA, TWINT). Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.

Provisorischer Pass

In dringenden Situationen, namentlich, wenn  

  • die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht,
  • Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhandengekommen ist)
  • ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt,

kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde (Passamt Aarau) mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt. Die Notpassstellen in den Flughäfen ZürichKloten, Genève-Cointrin und Basel-Mulhouse-Freiburg können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.

Einige wenige Staaten anerkennen den provisorischen Schweizer Pass nicht. Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind deshalb bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen. Die USA erlauben (seit dem 01.07.2009) die Einreise (und Durchreise) mit einem provisorischen Pass nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen erteilt.

Einreisebestimmungen

Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen.

Kosten

Was Gültigkeit Kosten (inkl. Porto) Zuständige Behörde

Pass 10
Minderjährige
Erwachsene


5 Jahre
10 Jahre

CHF 65.00
CHF 145.00

Passamt Aarau
Passamt Aarau
Kombiangebot (Pass 10 + ID)
Minderjährige
Erwachsene

5 Jahre
10 Jahre

CHF 78.00
CHF 158.00

Passamt Aarau
Passamt Aarau
Provisorischer Pass
Minderjährige
Erwachsene

1 Jahr
1 Jahr

CHF 100.00
CHF 100.00

Passamt Aarau
Passamt Aarau
Identitätskarte
Minderjährige
Erwachsene

5 Jahre
10 Jahre

CHF 35.00
CHF 70.00

Wohnsitzgemeinde
Wohnsitzgemeinde


Infos

Die Öffnungszeiten des Ausweiszentrums Aargau finden Sie hier. Das Ausweiszentrum befindet sich an der Bleichemattstrasse 1 in Aarau und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln optimal erreichbar.

Weitere Infos erhalten Sie unter www.schweizerpass.ch oder www.ag.ch/ausweiszentrum

Zuständige Abteilung