Aufhebung des bedingten Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Stufe des Feueverbots auf die Stufe 3 herabgesetzt.
Ab sofort gelten die Regelungen gemäss folgendem Merkblatt: Merkblatt Stufe 3 [pdf, 511 KB]