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Aufhebung des bedingten Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Stufe des Feueverbots auf die Stufe 3 herabgesetzt.

Ab sofort gelten die Regelungen gemäss folgendem Merkblatt: Merkblatt Stufe 3 [pdf, 511 KB]