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Tierkot entsorgen: Das gilt für Pferde- und Hundebesitzer

Aus der Bevölkerung gingen vermehrt Reklamationen über Pferde- und Hundekot ein, welcher in den Gärten, Wiesen, an den Strassenrändern oder auf den Strassen liegen bleibt.

Die Tierhalter werden daher aufmerksam gemacht:

  • Gemäss Polizeireglement § 18 Abs. 4 haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Wird diese Pflicht missachtet, muss mit einer Anzeige oder Ordnungsbusse gerechnet werden. Dies gilt für Pferde und Hundebesitzer!

Vielen Dank allen für ein gutes Neben- und Miteinander auf Strassen und Wegen.