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Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 2 x 3 Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat / Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Verpflichtungserklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter des Einwohnerdienstes zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargaus weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

Die Kosten betragen CHF 61.00.

Merkblatt “Besuchsaufenthalt":
Merkblatt Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer

Zuständige Abteilung