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Einbürgerungen

Ordentliche Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern:

  • 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen in Sins wohnhaft (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
  • Niederlassungsbewilligung C

Das Antragsformular zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Merkblatt ordentliche Einbürgerung [pdf, 35 KB]

Einbürgerungstest: Übungsseite

www.einbuergerungstest-aargau.ch

Weitere Infos

www.ag.ch/ordentliche_einbuergerung
www.sem.admin.ch/einbuergerung
 

Erleichterte Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:

  • 3 Jahre verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin
  • total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
  • seit 1 Jahr in Sins angemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtend

Das Antragsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Weitere Infos

www.sem.admin.ch/erleichterte-einbuergerung

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind, können sich erleichtert einbürgern lassen. Das Gesuchsformular können Sie direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen, und es ist auch beim SEM einzureichen: chNULL@sem.admin.ch

Weitere Infos
www.sem.admin.ch/3-generation

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