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Werkleitungspläne

Die Bauherrschaft hat vor der Ausführung von Grabarbeiten abzuklären, ob das Terrain frei von Kabeln und anderen Leitungen ist. Die dazu erforderlichen Werkleitungspläne sind bei den jeweiligen Leitungsinhabern anzufordern. Die Adressliste können Sie herunter laden:

Werke_Adressen_und_Zustaendigkeiten [pdf, 42 KB]

Zuständige Abteilung