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Amtliche Beglaubigung

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien werden vom Gemeindeschreiber oder von seinem Stellvertreter ausgestellt.

Unterschriftsbeglaubigung

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen bei der Gemeindekanzlei notwendig
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass)

Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.

Zuständige Abteilung