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Todesfall

Bei Todesfällen zu Hause ist umgehend ein Arzt zu benachrichtigen, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Die ärztliche Todesbescheinigung wird beim Todesfall in einem Altersheim oder Spital direkt durch die Verwaltung dem zuständigen Zivilstandsamt zugestellt.

Melden Sie sich innert 2 Tagen mit der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein (ausländische Staatsangehörige weitere Dokumente: Pass, Ausländerausweis, usw.) bei der Wohngemeinde und auf dem Regionalen Zivilstandsamt des Todesortes.

Ort und Zeit der Bestattung sind sowohl mit den Einwohnerdiensten als auch mit dem Pfarramt (Röm.-Kath. Pfarramt Sins oder Evang.-Ref. Pfarramt Muri) abzusprechen.

Weitere Informationen:
Merkblatt_Todesfall  [PDF, 428 KB]
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Zuständige Abteilung