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Geburt

Geburten, die zu Hause erfolgen, sind von den Angehörigen persönlich innert 3 Tagen unter Vorweisung des Familienbüchleins und Geburtsanzeigeformulares des Arztes oder der Hebamme dem Regionalen Zivilstandsamt des Geburtsortes zu melden.

Geburten im Spital werden dem Regionalen Zivilstandsamt des Geburtsortes durch die Spitalleitung gemeldet. Das Regionale Zivilstandsamt des Geburtsortes informiert die zuständigen Behörden (Einwohnerdienste, Vormundschaftsbehörde).

Weitere Informationen:
Informationen Geburt

Zuständige Abteilung