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Alimentenbevorschussung / -inkasso

Der Anspruch auf Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge für Unmündige und Personen in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr besteht, wenn der/die Zahlungspflichtige seinen Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommt und wenn gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht erreicht werden. Basis für die Bevorschussung sind ein rechtskräftiges Trennungs- oder Scheidungsurteil oder ein genehmigter Unterhaltsvertrag sowie Angaben über die Einkommens- und Vermögenssituation des Bezugsberechtigten. Die Kinderalimente werden bis zum Betrag der maximalen Höhe der einfachen Waisenrente von der Gemeinde bevorschusst. Das Forderungsrecht geht dadurch an die Gemeinde Sins über und wir übernehmen das Inkasso.

Zuständige Abteilung