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Pferdemist auf Trottoirs und Radwegen

Pferdemist auf Trottoirs und Radwegen erregt immer wieder die Gemüter.

Gemäss Artikel 43 des Strassenverkehrsgesetzes ist das Trottoir den Fussgängern und der Radweg den Radfahrern vorbehalten. Reitende oder Personen, die ein Pferd führen, haben sich an den rechten Strassenrand zu halten und dürfen demnach weder das Trottoir noch einen signalisierten Radweg benutzen. Pferdemist auf öffentlichen Strassen ist durch Reitende oder Personen, die ein Pferd führen, aufzunehmen und in geeigneter Art zu entsorgen.