Drohnen: Bewilligungspflicht
So haben sich Drohnenpiloten zu verhalten.
Ferngesteuerte Drohnen benötigen keine Bewilligung, wenn sie und der Pilot die Anforderungen und Regeln gemäss Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL einhalten, um ihre Drohnen legal fliegen zu dürfen. Das BAZL gibt mittels allgemeinen Flugregeln einen Überblick über die geltenden Regeln und Auskunft, in welchen Fällen ein Drohnenflug bewilligungspflichtig wird (www.bazl.admin.ch - Drohnen - Flugregeln). Erforderliche Bewilligungen erteilt das BAZL.
Dennoch ist in den Wohnquartieren der Schutz der Privatsphäre zu beachten. Es schätzt kein Nachbar, wenn über seinem Garten eine Drohne schwebt, ohne über den Zweck informiert zu sein.