Verfallsanzeigen Steuern
Die Steuerpflichtigen erhalten demnächst eine Mitteilung des kantonalen Steueramts bezüglich der noch offenen provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres.
Es handelt sich hierbei um keine Mahnung. Mit der Verfallsanzeige wird angezeigt, welche Beträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober 2026 zur Zahlung fällig. Aufgrund der kantonalen Steuergesetzgebung wird ab 1. November ein Verzugszins von 4.5 Prozent auf dem noch offenen Betrag erhoben. Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (35 Franken Mahngebühr). Besteht im Januar 2027 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden, was nebst den Betreibungskosten eine zusätzliche Umtriebsgebühr von 100 Franken nach sich zieht.
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit dem Steueramt, 041 789 70 30 oder steuern@sins.ch, Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der provisorischen Rechnung möglich. Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober 2026 bezahlen kann, ist gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen, 041 789 70 20 oder finanzen@sins.ch, zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Vergütungszins für Überzahlungen beträgt aktuell 0.25 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2026 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine mit QR-Code zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.