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Klimaanlagen werden aufgrund unseres Klimawandels immer beliebter.

Klimaanlagen werden aufgrund unseres Klimawandels immer beliebter.

Die Bewilligung von Klimaanlagen soll deshalb unter gewissen Voraussetzungen im Meldeverfahren möglich sein. Dies trifft in Bauzonen ohne besonderen Schutzstatus zu, wenn der Lärmschutznachweis vorhanden ist und keine Abstandsunterschreitungen vorliegen. Die Massnahmen sind vor Baubeginn der Gemeinde über die Energieplattform EVEN www.energievollzug.ch zum energetischen Vollzug anzumelden. Mit der Massnahme kann begonnen werden, wenn die Gemeinde nicht innert 30 Tage Einwände erhebt. In der Kernzone und ausserhalb Bauzone ist jedoch ein Baugesuch einzureichen.