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Steuererklärungen 2025: Mahngebühr bei nicht rechtzeitigem Einreichen

Die Einreichung der Steuererklärung ist für unselbstständig Erwerbende bis zum 30. Juni 2026 und für selbstständig Erwerbende bis zum 31. Juli 2026 verlängert worden.

Wenn die Steuererklärung nicht innert Frist eingereicht werden kann, kann eine kostenlose Fristerstreckung beantragt werden, ansonsten gilt eine Mahngebühr von CHF 35.00. Falls eine zweite Mahnung nötig wird, kostet diese CHF 50.00. Link für Fristerstreckung: www.ag.ch/efristerstreckung.

Ein Grossteil der Steuererklärungen 2025 ist bereits eingegangen. Dafür danken wir Ihnen! Die gebührenpflichtigen Mahnungen für die noch ausstehenden Steuererklärungen werden anfangs August versendet (ohne selbständig Erwerbende). Wir bitten deshalb diejenigen Personen, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, dies rechtzeitig zu erledigen.