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Richtige Verhaltensweise mit dem E-Trottinett

Das E-Trottinett hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen, jedoch ist auch die Zahl der Unfälle gestiegen.

Um sicher unterwegs zu sein, müssen einige wichtige Regeln beachtet werden. E-Trottinett-FahrerInnen dürfen nicht auf Trottoirs oder in Fussgängerzonen fahren, sondern müssen Radwege oder Fahrbahnen nutzen und die Strassenverkehrsordnung einhalten. Das Fahrzeug darf höchstens 20 km/h schnell sein und eine Leistung von 500 Watt nicht überschreiten. Sowohl tagsüber wie auch nachts muss das Licht eingeschaltet sein. Obwohl es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird das Tragen eines Helms und Schutzhandschuhen empfohlen.

In der Schweiz müssen E-Trottinett-Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein und im Alter von 14 bis 16 Jahren einen Führerausweis der Kategorie M oder G erworben haben. Vor dem Kauf sollte man das Modell testen und sicherstellen, dass es für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist. Verstösse gegen die Regeln, wie das Fahren auf Trottoirs oder das Fehlen des Mindestalters, können mit Bussgeldern und der Beschlagnahmung des Fahrzeugs bestraft werden.