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Wiesen und Äcker: Betretungsverbot während Vegetation

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten.

Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.