Hundekontrolle 2025: Meldepflicht
Gemäss Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig.
Wer neu einen Hund hält, muss dies den Einwohnerdiensten innert 10 Tagen melden. Sobald der Tierarzt den Hund im Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhält der Hundebesitzer von Amicus den Hundeausweis/Petcard. Bitte reichen Sie die Petcard und den Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) sowie die Haltebewilligung (wenn nötig) den Einwohnerdiensten ein. Falls es Änderungen (Tod oder Besitzerwechsel) gegeben hat, bitten wir um entsprechende Meldung bis Ende April an die Einwohnerdienste (Telefon 041 789 70 15) und um Nachführung im Hunderegister Amicus www.amicus.ch.
Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Hundehaltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2025 bis April 2026) zur Zahlung zugestellt. Die Hundetaxe beträgt wie bisher CHF 120.00 pro Hund.