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Prämienverbilligung 2020

Haben Sie die Prämienverbiligung 2020 schon beantragt?

Laufend werden automatisch Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen per Post verschickt. Die manuelle Codebestellung ist für Privatpersonen erst ab Oktober 2019 möglich. Nach Ablauf der Anmeldefrist Ende Dezember 2019 verwirkt ein möglicher Anspruch.

Ab sofort finden Sie auf der Website der Prämienverbilligung der SVA Aargau (www.sva-ag.ch/rechner) den neuen Online-Rechner. Mit diesem können EinwohnerInnen des Kantons Aargau selber prüfen, ob sie potenziell Anspruch auf eine Prämienverbilligung 2020 haben.

Sind Sie neu im Kanton Aargau wohnhaft und haben noch keine Prämienverbilligung beantragt? Eine Codebestellung ist nicht erforderlich. Sie können mit dem Antragsformular für Neuzuzüger Ihre Prämienverbilligung beantragen. Dieses finden Sie unter www.sva-ag.ch/meldung.