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Arealordnung für die Schulanlage Aettenschwil

Bei der Schulanlage Aettenschwil musste in letzter Zeit vermehrt festgestellt werden, dass sich Unberechtigte ausserhalb der Betriebszeiten der Schule aufhalten.

Diese Aufenthalte zeigen, dass sich die Personen erlauben, die Plätze durch übermässigen Lärm zu beanspruchen. Sowohl als Eigentümerin der Anlage als auch im Sinne der öffentlichen Ruhe und Ordnung muss zur allgemeinen Ruhe- und Ordnungshaltung auf diesem Areal eine Arealordnung erlassen werden. Mit diesem Erlass entsteht die Möglichkeit, Unberechtigte zur Rechenschaft zu ziehen und allenfalls entsprechende Sanktionen zu treffen. Die Arealordnung regelt das Verhalten von Benützern zum Betrieb von Schule, Vereinen und Sport, sowie die Benützungen ausserhalb der Schulzeit, Bewilligungen, Fahrzeuge, Entsorgung, Suchtmittelfreie Zone, Tiere und der Haftung allgemein. Die Arealordnung auf dieser Gemeinde- und Schulanlage gilt ab sofort.