Geschichte
Aus früheren Jahrhunderten bis zur Gegenwart
Sins wird urkundlich erstmals im Jahre 1230 erwähnt. Der Gemeindename lautete früher Meienberg (gleichnamige Ortschaft Meienberg) und wurde per 1. Oktober 1941 auf Sins abgeändert. Bis zur Eroberung durch die Eidgenossen im Jahre 1415 stand der Aargau unter österreichischer Herrschaft, wobei das Fürstengeschlecht der Habsburger lange Zeit die Vormachtstellung inne hatte. So erbauten die Grafen von Habsburg in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts das Städtchen Meienberg als vorgelagertes Schutzwehr. Das Städtchen Meienberg hatte zwar stets bäuerlichen Charakter, war ohne eigentliche Stadtverwaltung, besass hingegen das Marktrecht sowie ausgedehnte Weid- und Holzrechte.
Im Zuge der Schlacht von Sempach (1386) wurde das Städtchen von den Eidgenossen gebrandschatzt und hat sich seither als solches nicht mehr davon erholt, weil ihm dazu die wirtschaftliche Kraft fehlte. Die im Jahre 1997 gegründete Stiftung «Städtchen Meienberg» bemüht sich darum, an die Bedeutung von Meienberg zu erinnern, das dortige Amtshaus zu sanieren und wieder benützbar zu machen. Die 1250 erstmals genannten Gessler von Wiggwil (Beinwil/Freiamt), Vögte über das Klostergut Muri in Wiggwil, traten damals fest in die Dienste der Habsburger. Aus dieser Zeit (1359) stammt das noch heute erhaltene Amtshaus in Meienberg.
Zu erwähnen sind auch die Freiherren von Reussegg, deren Herrschaft die Twinge Reussegg und Sins mit gleichnamigen Dörfern umfasste. Sie bildeten das einzige Geschlecht des Hochadels im oberen Freiamt. Die Herrschaft dauerte bis ca. 1400. Ihre Burg Reussegg war bald einmal nicht mehr bewohnbar und zerfiel allmählich ganz. Die Steine wurden von den Bauern abgeführt und heute ist nur noch ein ganz kleiner Hügel zu sehen.
Mit der Eroberung des Aargaus durch die Eidgenossenschaft im Jahre 1415 kamen die Freien Ämter (später nur noch Freiamt genannt) unter die Verwaltung der sechs, später acht, alten Orte und wurden als eigentliches Untertanenland behandelt. Das Gebiet wurde in zwei Vogteien geteilt, die aus 13 Ämtern bestanden. Sins gehörte zum Amt Meienberg, das die Gemeinden Meienberg, Mühlau (ohne Schoren), Auw, Beinwil, Abtwil, Oberrüti und Dietwil umfasste. Der abwechslungsweise von den alten Orten auf 2 Jahre gewählte Landvogt war gewöhnlich nur im Frühling und Herbst in Meienberg. Der Auftritt des Landvogtes in Meienberg gestaltete sich anfänglich jeweils zu einem feierlichen Ereignis. In der Zwischenzeit besorgte ein ständiger Landschreiber in Bremgarten für den Landvogt die laufenden Geschäfte.
Im Übrigen bildete jedes Amt eine Gerichtseinheit, an deren Spitze ein Amtsuntervogt stand. Als obrigkeitlicher Beamter hatte er u. a. auch die Abgaben einzusammeln und dem Landvogt abzuliefern. 383 Jahre lang, d. h. bis 1798, wurde das Freiämtervolk von den freien Eidgenossen unter der Vogtei gehalten. Bereits im 16. Jahrhundert waren Ansätze festzustellen, wonach auch den Gemeinden selbständige Befugnisse eingeräumt wurden. An der Spitze der Gemeinden standen die Fürsprecher, Richter oder einfach «Viere» genannt. Sie wurden von der versammelten Gemeinde gewählt und bildeten eine Art Gemeinderat. Dazu gehörte auch der Weibel, der in der Regel auch Förster war. Jede Gemeinde hatte zudem einen bis zwei «Meier», denen die Aufgabe zukam, die Wege, Stege, Brücken und Weiden usw. zu besichtigen und in Ordnung zu halten. Ferner hatten sie darüber zu wachen, dass die Dorfordnungen eingehalten wurden. Fehlbare wurden dem Untervogt oder Ammann angezeigt und es wurden Bussen eingezogen.
Mit Ausnahme weniger Güter musste vom ganzen Ertrag des angebauten Landes der zehnte Teil (sog. Zehnten) abgeliefert werden. Nebst dem Zehnten bestanden noch die Grund- und Bodenzinse, bestehend aus einem alljährlich wiederkehrenden Betrag in Naturalabgaben oder Geld. Erst ein Gesetz (1804) brachte den Bauern die Möglichkeit, sich durch Loskauf von diesen jahrhunderte alten Lasten zu befreien.
Im Militärwesen hatten die regierenden Orte im ganzen Gebiet der Freien Ämter das Mannschaftsrecht. Jedes Jahr mussten die 16-jährigen in den Kriegsrodel eingetragen werden und gehörten damit bis zum 61. Altersjahr zur dienstpflichtigen Mannschaft.
Mit dem Zusammenbruch der alten Eidgenossenschaft im Jahre 1798 und der Gründung des Kantons Aargau im Jahre 1803 als selbständiger Staat und Mitglied des Bundes wurden auch für die Gemeinden neue Verhältnisse geschaffen. In der Übergangszeit der Helvetik (1799) wurden für kurze Zeit alle aargauischen Stadt- und Landgemeinden zu gleichartigen Municipalgemeinden umfunktioniert, d. h. die Municipalgemeinde war nicht mehr eine Bürgergemeinde, sondern eine Einwohnergemeinde. Dann wurden auch die bisherigen 13 Ämter in den Freien Ämtern endgültig abgeschafft.
Die Mediationsverfassung von 1803 löste die Municipalgemeinden der Helvetik wieder ab und stellte die Bürgergemeinde als allgemeine Gemeinde wieder her. Den Einwohnern, die nicht Bürger des Wohnortes waren, wurde weitgehend die Möglichkeit geboten, sich ins Bürgerrecht einzukaufen. Auch das aarg. Gemeinde-Organisationsgesetz von 1841 kannte nur die Bürgergemeinde. Als Folge der Entwicklung von Handel und Verkehr nahm die Zahl der blossen «Einsassen» (Nichtbürger) in den Gemeinden wieder stark zu, was zur Einsicht führte, es müsse auch den Einsassen eine gewisse Mitwirkung in Gemeindeangelegenheiten zugestanden werden. So hat das Gesetz von 1841 eine neue Organisation der Gemeinden gebracht, bestehend aus Einwohner- und Ortsbürgergemeinde und es wurde in diesem Gesetz festgelegt, welche Rechte und Pflichten den nach der im selben Jahr revidierten Staatsverfassung stimmfähigen Einwohnern der ganzen Gemeinde und welche Rechte und Pflichten bloss den Ortsbürgern zukommen. So ist es eigentlich bis auf den heutigen Tag geblieben, abgesehen von wenigen Änderungen und Ergänzungen, die das neue Gesetz über die Einwohnergemeinden und dasjenige über die Ortsbürgergemeinden, beide vom 19. Dezember 1978, mit sich gebracht haben.
Gerechtigkeitsvereine
Noch heute gibt es in Sins die Dorfgerechtigkeiten oder Gerechtigkeitsvereine. Solche bestehen in den Ortschaften Sins, Reussegg, Meienberg, Alikon, Aettenschwil und Fenkrieden. Es handelt sich dabei um Nutzungskorporationen. Die Dorfgerechtigkeit hat ihren Ursprung in den Zeiten der alten Dorf-, Markt- und Weidgenossenschaften. Die Gerechtigkeiten gelten heute als wohl erworbene Privatrechte, d. h. sie kommen bestimmten Personen zu eigenem und selbständigem Rechte zu. Von der gesamten Waldfläche der Gemeinde (356 ha) sind 93 ha im Besitze der Gerechtigkeitsvereine. Nebst der Waldnutzung gehören den Gerechtigkeitsvereinen auch verschiedene Strassen, die sie unterhalten. Die Gerechtigkeitsvereine von Meienberg, Alikon, Aettenschwil und Fenkrieden unterhalten zudem je ihre Dorfkapelle.
Kirchgemeinden
Als weitere selbständige Körperschaft ist die Kirchgemeinde zu nennen. Die Röm.-kath. Kirchgemeinde umfasst das gleiche Gebiet wie die Einwohnergemeinde mit Ausnahme des Weilers Gerenschwil und des Hofes Sulzberg, die zur Kirchgemeinde Dietwil gehören, sowie der Hof Dosoleh, der zur Kirchgemeinde Ballwil gehört. Das Patronatsrecht mit Kollatur der Pfarrkirche Sins stand früher bei den Grafen von Thierstein, später bei den Grafen von Hünenberg. Heinrich von Hünenberg trat es am 4. Dezember 1422 an das Kloster Engelberg ab. Der erste Pfarrer oder Leutpriester, wie man ihn damals noch nannte, ist im Jahre 1245 urkundlich bezeugt. Zwei Jahrhunderte lang (1633 bis 1849) betreute das Kloster Engelberg mit seinen Konventualen die Seelsorge in Sins. Als Folge der Klosteraufhebung im Aargau verzichtete das Kloster Engelberg im Jahre 1866 auf seine Kollaturrechte, dotierte die Pfarrei Sins mit einer Abfindungssumme und verkaufte die noch übrig gebliebenen Güter. Im Jahre 1927 wurden die Artikel der Staatsverfassung über das Kirchenwesen abgeändert und es hatten sich die vom Staate anerkannten christlichen Konfessionen, nämlich die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christ-katholische Konfession als Landeskirchen öffentlich-rechtlich zu organisieren. Die in der Gemeinde Sins wohnhaften Evangelisch-Reformierten gehören zur Evang.-ref. Kirchgemeinde Muri.
Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft
Bis zur Ansiedlung des ersten Industrieunternehmens, der Lonza AG (1941), wies die Gemeinde überwiegend bäuerlichen Charakter auf. Fünfzehn Jahre später ging aus der Lonza die Tochterfirma Airex AG (heute Alcan Airex AG) hervor. Im Jahre 1983 wurde die Produktion der Lonza von der Firma EVC (Switzerland) AG (heute INEOS Compounds Switzerland AG) übernommen. Im Jahre 1973 eröffnete im Bodenfeld die Bossard + Staerkle AG aus Zug ihren Zweigbetrieb (Eisenbiegerei, Stahlservice). Immerhin bestehen heute noch 97 Landwirtschaftsbetriebe. Nebst Viehzucht und Ackerbau wird auch Obstbau betrieben. Das Klein- und Mittelgewerbe ist ebenfalls zahlreich vertreten und im Gewerbeverein Sins und Umgebung organisiert.
Die Brücken über die Reuss
Sins ist seit jeher ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Am Einhornplatz verzweigen sich die Strassen Richtung Bremgarten/Zürich, Richtung Muri/Aarau und Richtung Zug/Luzern. Die Reussbrücke erschliesst den schnellen Zugang in den Kanton Zug und auf die Autobahnanschlüsse in Cham und Rotkreuz, um von dort aus innert kurzer Zeit alle unsere Landesteile erreichen zu können. Heute führen zwei Brücken über die Reuss: Die alte Holzbrücke, die dem Wanderer und Velofahrer dient und auf der jährlich der Brückenmarkt abgehalten wird, sowie die neue Brücke aus Beton, die dem motorisierten Verkehr dient.
Brückengeschichte
Tote Pilger fördern den Brückenbau
In der Nähe der heutigen Brücken bestanden vier Reussfähren zwischen Meisterswil und Mühlau. 1627 kam es zu einem tragischen Unglück. Wallfahrer, die nach Einsiedeln wollten, überluden die Fähre, so dass sie schliesslich kenterte. 40 Pilger ertranken in den Fluten der Reuss. Nach diesem Unglück kam erstmals der Bau einer Brücke zur Sprache. Luzern stellte sich aber gegen das Projekt von 1640. Es sah seine Zolleinnahmen in Gisikon gefährdet und fürchtete einen grösseren Einfluss von Zug im gemeinsamen Untertanengebiet der Freien Ämter.
Die alte Holzbrücke
Wer sich in Zug gegen den Brückenbau äusserte, dem wurde, so beschloss der Rat von Zug, das Bürgerrecht entzogen. Die Brücke war nämlich wirtschaftlich interessant. Dadurch wurde Freiämter Getreide fortan in Zug am Markt feilgeboten, und nicht mehr, wie bis anhin, in Luzern. Die Brücke wurde gegen den Widerstand Luzerns gebaut. 1641 war sie nach 16-monatiger Bauzeit fertig. Sie war die einzige Brücke zwischen Gisikon und Bremgarten und deshalb auch von strategischer Bedeutung. Für die Restaurierung und den teilweisen Neubau im Jahre 1811 mussten die Hünenberger Eichenstämme, Sand und Kies liefern, dafür wurde ihnen der Zoll zur Hälfte erlassen. Das heute noch sichtbare Holzbogensystem mit einer Spannweite von 15 Metern stammt aus dieser Zeit.
Nutzlose Zerstörung
Im Sonderbundskrieg (1847) wurde die Reussbrücke zur Hälfte zerstört, um Generals Dufours Vormarsch zu verzögern. Das Zollhaus wurde arg in Mitleidenschaft gezogen. Geholfen hat die Zerstörung nichts. Keine zwei Wochen später unterschrieb Zug die Kapitulation. Der Krieg war verloren und die Brücke zerstört. Eine Notbrücke wurde erstellt, bis 1852 der Ostteil wieder aufgebaut wurde. Deshalb besteht die Brücke aus zwei verschiedenen Teilen. Jeweils im Mai fand auf der Brücke der «Maitlimarkt» statt, eine bunte Kilbi, zum letzten Male im Jahre 1860. Seit 1996, nach erfolgter Eröffnung der neuen Reussbrücke, wurde die Markttradition mit dem sogenannten «Brückenmarkt», der jährlich stattfindet, wieder aufgenommen.
Kontrolle und Zoll
Ab 1842 ist ein regelmässiger Zollbezug an der Reussbrücke belegt. Der Zöllner wurde vom Stadtrat Zug gewählt. Von 1803 bis 1848, als die Binnenzölle generell abgeschafft wurden, gingen die Zolleinnahmen an den Kanton. Die Brücke war mit einem Gittertor versehen, damit keine Schmuggler durchkommen konnten. Der Zöllner konnte so auch Landstreicher, Bettler, Vaganten und dergleichen, wie es in einem Übereinkommen von 1812 heisst, zurückweisen. Torschluss war im Sommer um neun, im Winter um sieben Uhr. Das Zollhaus südlich der Brücke wurde 1835 errichtet und steht am Ort eines Vorgängerbaus von 1718. Beim Einfall der Franzosen (1799) wurde es geplündert und verwüstet. 1938 bis 1943 diente das Zollhaus auch als erstes Büro der Raiffeisenbank Hünenberg.
Eine neue Brücke
Im Laufe der Zeit wurde die alte Reussbrücke zu einem Flaschenhals für den stetig zunehmenden Verkehr. Früh wurde der Ruf nach einer neuen Brücke und der Eliminierung des SBB-Barrierenüberganges laut. Jahrzehntelang dauerte es, bis dieses Ziel erreicht war. Anfänglich wurde die Notwendigkeit in Frage gestellt, schliesslich gab es langwierige Diskussionen über die Linienführung und dann, als endlich ein Projekt vorlag, musste für vereinzelte Fragen noch ein Bundesgerichtsentscheid erwirkt werden. Am 3. Dezember 1993 fand schliesslich der Spatenstich statt. Nach rund 3-jähriger Bauzeit konnte die neue Reussbrücke im September 1996 an einem mehrtägigen Fest ihrer Zweckbestimmung übergeben werden.



